Finanzen

WG Nebenkosten aufteilen: Strom, Internet, GEZ & Co. fair verteilen

25. April 2026
7 Min. Lesezeit
Thomas Lorenz

Kurzfassung: WG-Nebenkosten sind laufende Kosten, die über die Kaltmiete hinausgehen: Strom, Gas/Heizung, Wasser, Internet, Rundfunkbeitrag und ggf. Haushaltsversicherungen. Die gängigste und rechtlich unkomplizierte Methode ist die Gleichaufteilung pro Kopf. Bei einer 3-Personen-WG mit 120 Euro Strom, 35 Euro Internet und 18,36 Euro Rundfunkbeitrag zahlt jede Person ca. 57,79 Euro/Monat an fixen Nebenkosten. Hinzu kommen variable Einkaufskosten, die separat aufgeteilt werden sollten — am besten per App.

Meine WG in Leipzig hatte eine Regel: Alle zahlen gleich, und wer ein Problem damit hat, sagt es beim nächsten WG-Abend. Drei Jahre lang hat das funktioniert. Bis Jannik ins Homeoffice wechselte, den ganzen Tag mit drei Monitoren plus Kaffeemaschine lief, und die Stromrechnung sich von 90 auf 140 Euro im Monat erhöhte. Die Gleichaufteilung war plötzlich nicht mehr so offensichtlich fair.

Das ist kein Einzelfall. Nebenkosten sind in WGs ein dauerhafter Diskussionsanlass, weil die Situation sich ändert: Einer zieht ein, einer aus, einer arbeitet von zuhause, einer ist den halben Monat weg. Wer vorher Regeln festlegt, spart sich die Diskussion später.

Welche Nebenkosten fallen in einer WG an?

Kostenart Typischer Betrag/Monat (3er-WG) Vertragsinhaber Empfohlene Aufteilung
Strom90–150 €1 Person, Vertrag auf NamenGleichteilen pro Kopf
Gas / Heizung60–120 € (variabel, je Saison)oft Vermieter (Warmmiete)Gleichteilen oder im Mietpreis enthalten
Internet / DSL25–50 €1 Person, Vertrag auf NamenGleichteilen pro Kopf
Rundfunkbeitrag (ARD/ZDF)18,36 € (1× pro Wohnung)1 Person, BeitragsnummerGleichteilen pro Kopf
Haushalts­versicherung5–15 €1 PersonGleichteilen oder von Allen abgelöst
Wasser / Abwassermeist in Warmmiete/NK-VorauszahlungVermieterIn Warmmiete enthalten
Streaming (Netflix, Spotify)5–18 €/Dienst1 Person pro DienstReihum wechselnd oder gleichteilen

Die drei Aufteilungs-Methoden

Methode 1: Gleichteilen pro Kopf (Standard)

Jede Person zahlt 1/n des Gesamtbetrags. Einfach, transparent, keine Diskussion über Verbrauch. Funktioniert gut, wenn die WG ähnliche Gewohnheiten hat und niemand dauerhaft viel mehr verbraucht als andere.

Rechenbeispiel — 3er-WG, Monat Januar:

Methode 2: Zimmergrößen-Schlüssel

Bei sehr unterschiedlichen Zimmergrößen (z.B. 12 m² vs. 22 m²) zahlen manche WGs Nebenkosten anteilig nach Quadratmetern. Fairer bei Heizkosten, komplizierter in der Praxis.

Rechenbeispiel — 3er-WG, Zimmer: 12/18/22 m² (Gesamt: 52 m²):

Die meisten WGs empfinden das als zu aufwendig für den Genauigkeitsgewinn. Sinnvoll vor allem bei großem Größenunterschied und strittiger Fairness-Diskussion.

Methode 3: Homeoffice-Aufschlag

Arbeitet eine Person regelmäßig von zuhause und verbraucht dadurch deutlich mehr Strom, kann ein pauschaler Aufschlag vereinbart werden. Üblich: 10–20 Euro/Monat extra für die Homeoffice-Person. Transparenter als Messen, weniger Konfliktpotenzial als Ignorieren.

In einer WG mit ähnlichen Gewohnheiten ist Gleichteilen die unkomplizierteste Lösung. Gibt es dauerhaft ungleichen Verbrauch (Homeoffice, lange Abwesenheiten, vegane vs. fleischreiche Einkäufe), lohnt sich eine explizite Regelung — einmalig besprechen, schriftlich festhalten, fertig.

Rundfunkbeitrag: Eine Anmeldung für die ganze WG

Das wird regelmäßig missverstanden. In einer WG fällt der Rundfunkbeitrag (18,36 Euro/Monat, Stand 2026) genau einmal pro Wohnung an — nicht pro Person. Es reicht, wenn eine Person angemeldet ist. Die anderen können sich offiziell von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn eine andere Person in derselben Wohnung bereits zahlt.

Praktische Umsetzung: Eine Person (idealerweise die langfristig Bleibende) meldet an und zahlt. Die anderen überweisen ihren Anteil monatlich. Bei 3 Personen: 6,12 Euro pro Kopf und Monat.

Streaming-Dienste in der WG

Netflix, Disney+, Spotify — die meisten WGs teilen Zugänge. Das funktioniert praktisch meist gut, ist aber nach den Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht immer erlaubt (Netflix unterscheidet seit 2023 strikt zwischen Haushalts-Sharing und Account-Sharing). Zwei saubere Modelle:

  1. Reihum: Jede Person übernimmt ein Abo für ein Quartal, die anderen zahlen ihren Anteil. Rotiert alle 3 Monate. Kein ewiger Verwalter.
  2. Gleichteilen mit Vertragsinhaber-Wechsel: Fester Betrag, Vertrag läuft auf wechselnden Personen.

Wer wird Vertragsinhaber — und was passiert beim Auszug?

Das ist der unterschätzte Streitpunkt. Wer den Stromvertrag auf seinen Namen hat, haftet auch dafür. Tipps:

Einkaufskosten sind keine Nebenkosten — aber genauso wichtig

Strom und Internet sind fix und vorhersehbar. Einkäufe nicht. 30 Euro für Klopapier und Putzmittel? Fair gleichteilen. 80 Euro Großeinkauf mit Salami, Hafermilch, Bier? Kommt darauf an, wer was haben wollte.

Genau da setzt Spießer an: Du fotografierst den Kassenbon, die App erkennt jeden Artikel per KI-OCR, und jede Person hakt an, was sie davon wollte. Die fixen Nebenkosten kannst du ebenfalls als Dauereinträge anlegen. Alles in einer Ansicht.

Nebenkosten und Einkäufe — beides in einer App

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FAQ

Wie werden Nebenkosten in einer WG aufgeteilt?

In den meisten WGs werden laufende Nebenkosten (Strom, Gas, Internet, Rundfunkbeitrag) zu gleichen Teilen auf alle Mitbewohner aufgeteilt. Bei unterschiedlichen Zimmergrößen wird manchmal ein Quadratmeter-Schlüssel verwendet. Einmalige oder variable Kosten (z.B. Einkäufe) werden idealerweise nach Verbrauch aufgeteilt.

Wer zahlt den Rundfunkbeitrag (GEZ) in einer WG?

In einer WG fällt pro Wohnung nur ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat an (Stand 2026), egal wie viele Personen darin wohnen. Eine Person meldet an und zahlt, die anderen erstatten anteilig. Bei 3 Personen sind das 6,12 Euro pro Person und Monat.

Wie teile ich die Stromrechnung in einer WG gerecht auf?

Die einfachste und fairste Methode ist die Gleichaufteilung: Gesamtbetrag geteilt durch Anzahl der Mitbewohner. Bei stark unterschiedlichem Verbrauch (z.B. einer arbeitet dauerhaft im Homeoffice) kann ein Pauschalaufschlag von 10–20 Euro/Monat vereinbart werden.

Wer ist Vertragsinhaber für Strom und Internet in einer WG?

In der Regel meldet eine Person den Strom- und Internetvertrag an. Die anderen zahlen ihren Anteil per Dauerauftrag. Empfehlung: den Vertrag auf jemanden anmelden, der langfristig in der WG bleibt — bei Auszug muss der Vertrag sonst umgeschrieben werden.

Was passiert mit Nebenkosten, wenn jemand aus der WG auszieht?

Die Pro-Kopf-Quote steigt für die Verbleibenden. Beim Einzug eines neuen Mitbewohners die Nebenkosten-Aufteilung neu festlegen. Verträge möglichst auf den Namen desjenigen ummelden, der am längsten bleibt.